AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von atelier bodemann creation – werbevielfalt.eu
atelier bodemann creation
Merkurweg 44
D-39118 Magdeburg
Verantwortung: Heike Bodemann-Schenk
Fon: +49 (0) 391 810 66 44
Fax: +49 (0) 391 810 66 44
Email: post@werbevielfalt.eu
USt.-IDNr.: DE 167 603 709
§ 1 Geltungsbereich und AGBs unserer Kunden
1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erst schriftlich bestätigte Aufträge sind verbindlich.
2. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich! Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Kunde) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.
§ 2 Vertragsanbahnung und Internet-Shop
1. Das Angebot ist freibleibend und versteht sich ausschließlich für Industrie, Handel, Gewerbe und vergleichbare Institutionen. Es richtet sich nicht an Verbraucher.
2. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftrag des Kunden durch uns schriftlich bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben. Unsere Bestätigung über den Eingang des Auftrages führt nicht zu einem Vertragsschluss.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Vorleistungen (einschließlich Entwurfsarbeiten), die wir im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.
5. In unserem Shop hat der Kunde die Möglichkeit, Produkte auszuwählen und zu anzufragen. Der Kunde kann die von ihm gewünschte Anzahl der Produkte auf der Website angeben. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt; der Kunde erhält am Ende einen Anfragebutton mit einer Übersicht zur Zusammenstellung der Produkte. Der Kunde verzichtet darauf, vor Abgabe der Anfrage technische Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern zur Verfügung gestellt zu bekommen.
6. Bitte beachten Sie, dass Muster aus verwaltungstechnischen Gründen nicht retournierbar sind. Verpackungs- und Versandkosten geben wir zum Selbstkostenpreis weiter.
7. Der Kunde verzichtet auf die Einhaltung der Pflichten im Sinne der § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BGB sowie § 3 BGB InfoV.
§ 3 Leistungen / Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus unserer Auftragsbestätigung.
2. Von uns durchgeführte Leistungen sind honorarpflichtig und werden grundsätzlich nach Zeitaufwand abgerechnet. Fremdkosten, wie z.B. Satz-, und Reproduktionskosten, sind in unserem Honorar nicht enthalten.
3. Wir übernehmen keine Prüfung, ob die Ausführung des Kundenauftrages gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere gegen Rechte Dritter oder gegen das Wettbewerbsrecht. Es obliegt dem Kunden, unsere Vorschläge daraufhin überprüfen zu lassen, ob der Inhalt rechtlich, insbesondere wettbewerbsrechtlich, unbedenklich ist.
4. Sofern dem Kunden die Leistung auf einem Speichermedium zur Verfügung zu stellen ist, sind wir berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt wurde. Die Kosten des Speichermediums trägt der Kunde.
5. Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seines Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.
6. Wir sind berechtigt, die von uns gestalteten Werbemittel für Eigenwerbung zu nutzen.
§ 4 Freigabe von Entwürfen
1. Bei einem Entwurf gewähren wir dem Kunden eine Prüffrist von zwei Wochen, damit er feststellen kann, ob seine Wünsche und Vorgaben in dem Entwurf umgesetzt wurden. Der Kunde erklärt uns gegenüber innerhalb dieser Frist schriftlich die Freigabe. Mit der Freigabe wird der Entwurf für die weitere Erstellungsleistung verbindliche Grundlage.
2. Die Freigabe gilt nach Ablauf der Prüffrist als erklärt. Auf diese Folgen werden wir den Kunden bei der Bekanntgabe des Entwurfs hinweisen.
§ 5 Preise und Preisanpassungen
1. Alle Entgelte richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nach unserer jeweils gültigen Preisliste zzgl. Versandkosten sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer. Reisekosten, Nebenkosten etc. sind zusätzlich zu vergüten.
2. Wir sind berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern.
§ 6 Nutzungsrechte
1. Bei der Lieferung von Software, die durch Dritte hergestellt worden ist, bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers. Sie werden zum Gegenstand des Vertrages.
2. Alle Rechte an unseren Arbeitsergebnissen - insbesondere das Urheberrecht, die Rechte seine Erfindung sowie technische Schutzrechte - stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu. Der Kunde hat an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
§ 7 Zahlung, Aufrechnung/Zurückbehaltung
1. Wir behalten uns die Auslieferung gegen Nachnahme vor.
2. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.
§ 8 Lieferung und Liefertermine
1. (Liefer-) Termine sind ausdrücklich unverbindlich. Auslieferungstermine für die Übergabe an den Spediteur werden von uns gesondert schriftlich bestätigt.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur auf den Kunden über.
3. Bei Lieferung ins Ausland muss die Verzollung durch den Kunden abgewickelt werden.
§ 9 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung
1. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln gehören auch die Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns unverzüglich nach dem Entdecken durch den Kunden gerügt werden.
2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3. Bei Sachen, die nicht von uns hergestellt wurden, treten wir an den Kunden sämtliche Ansprüche aus Mängeln ab, die gegen den Hersteller oder unseren Verkäufer der Ware bestehen. Wir leisten nur Gewähr, soweit der Hersteller oder Verkäufer die Haftung für Mängel verweigert, verzögert oder von Gegenleistungen abhängig macht. Der Anspruch gegen uns ist von der vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Herstellers oder Verkäufers abhängig, es sei denn, die gerichtliche Geltendmachung wäre unzumutbar.
4. Wir leisten Gewähr durch die Behebung von Mängeln. Dies geschieht nach unserer Wahl durch Beseitigung eines Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
5. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns zwei Versuche zur Nachbesserung eingeräumt wurden, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung und Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
6. Dem Kunden steht das Rücktrittsrecht nur zu, wenn er uns schriftlich nach dem Fehlschlagen eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
7. Wir übernehmen nicht die Kosten der Nachbesserung, die entstanden sind, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- bzw. Installationsanleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Anleitung der ordnungsgemäßen Montage bzw. Installation entgegensteht.
9. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Sache verjähren bei neu hergestellten Sachen innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Sache.
10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Werbung, öffentliche Äußerungen und Anpreisungen des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
11. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs gilt Absatz 7 entsprechend.
§ 10 Drucke
1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Drucke sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.
3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
§ 11 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und übergibt uns alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Materialien (z.B. Texte, Bilder, Fotografien, Logos, Zeichen, Filme, Melodien). Eine Bearbeitung, Änderung, Digitalisierung oder Korrektur des Materials übernehmen wir nur gegen Entgelt. Überlässt uns der Kunde urheberrechtlich geschützte Werke, hat er sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Kunde stellt uns von den Ansprüchen Dritter frei.
§ 12 Haftung
In allen Fällen der Haftung, also auch für Mängel, gelten die folgenden Beschränkungen:
1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Im Übrigen ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines derartigen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Mit Ausnahme der Ansprüche wegen eines Mangels gilt für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen -außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnend mit dem schadenauslösenden Ereignis tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Lieferungen von uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) geht erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf den Kunden über, bei vollständiger Bezahlung, bei deren vorbehaltloser Gutschrift.
2. Nutzungsrechte werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die Software oder das andere Werk einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor Übergang des Eigentums zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter veräußern.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für unsere Forderung an uns ab. Der Kunde wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen unverzüglich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen.
4. Ist der Kunde mit einer oder mehrerer Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlung ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen.
5. Die in unserem Eigentum stehende Ware ist vom Käufer gegen Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen zu versichern. Die Rechte aus diesen Versicherungen werden an uns abgetreten.
§ 14 Abtretung, Schriftformerfordernis und salvatorische Klausel
1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus mit uns geschlossenen Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
2. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
1. Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Magdeburg.
3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
§ 16 Widerrufsbelehrung
Wir verweisen auf: § 312c Abs. 4 BGB, bei dem Verträge vom Wideruf ausgeschlossen sind.
Dies beinhaltet u.a. die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden sind oder eindeutig auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
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Heike Bodemann-Schenk